Die bayerische Wirtschaft

Fördermöglichkeiten nutzen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, dem Beschäftigungssicherungsgesetz, dem Teilhabechancengesetz und den Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen Unternehmen viele Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten Unternehmen zu verschiedenen Fördermitteln – unabhängig ihrer Rechtsform, Branche und Betriebsgröße.

Taskforce FKS+

Hier finden Sie die Kontaktdaten von allen Ansprechpartner*innen in ganz Bayern.

Kontaktdaten

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen eine Förderung aller Beschäftigten (außer Auszubildende) im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit. Dabei werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten sowie ein Arbeitsentgeltzuschuss von ebenfalls bis zu 100 Prozent übernommen.

Förderfähig sind:

  • Abschlussorientierte Weiterbildungen für ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen
  • Anpassungsqualifizierungen für alle Beschäftigten (in Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl ab 250 müssen die Beschäftigten vom Strukturwandel betroffen sein oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben)
PDF Infoblatt Qualifizierungschancengesetz

Beschäftigungssicherungsgesetz

Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit schaffen Anreize für Unternehmen Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen. So regelt das Beschäftigungssicherungsgesetz, dass bis 31. Juli 2024 grundsätzlich eine hälftige Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme während Kurzarbeit begonnen wird. Dabei passt sich die Weiterbildung an den Arbeitsausfall im Betrieb an. Eine Rückkehr zur Vollarbeit ist jederzeit möglich.

Förderfähig sind:

  • Qualifizierungen während Kurzarbeit
PDF Infoblatt Beschäftigungssicherungsgesetz

Teilhabechancengesetz

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigen, profitieren von einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent (mind. 2 Jahre arbeitslos) bzw. bis zu 100 Prozent (mind. 6 bzw. 5 Jahre arbeitslos) und einer ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Betreuung des neuen Beschäftigten (Coaching).

Förderfähig sind:

  • Langzeitarbeitslose 
PDF Infoblatt Teilhabechancengesetz

ESF+ (Fördermittel des Europäischen Sozialfonds Plus)

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern bringt Menschen in Arbeit, in Ausbildung, verringert Armut und verbessert ihre Kompetenzen. Mit der Förderung aus dem ESF+ werden die Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt erhöht. So werden die Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration und bei dem Einstieg ins Berufsleben unterstützt. In Bayern gibt es drei Schwerpunkte, die der ESF+ verstärkt fördert: Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion.